Chinesisches Recht - China - Lehman, Lee & Xu - Anwaltskanzlei
Chinesisches Recht

Besteuerung

Durch unsere Zusammenarbeit mit LehmanBrown, Steuer- und Unternehmensberater können wir alle Arten nationaler wie ausländischer Unternehmen ebenso wie Einzelpersonen, Repräsentativbüros oder Vermittler auch umfassend steuerlich beraten. Durch neuere Reformen und Entwicklungen in Chinas Wirtschaft sowie den Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) erweitern sich die Investitions- möglichkeiten für ausländische Unternehmen in China und sind auch zunehmend einfacher zu realisieren.

Wenngleich ein effizientes Steuermanagement unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg eines Investmentplanes ist, sehen sich ausländische Investoren in China häufig einem sehr speziellen und komplexen Steuersystem ausgesetzt und sind deshalb auf Expertenrat angewiesen. LehmanBrown hat weitreichende Erfahrung mit der Entwicklung steueroptimierender Strategien, im Umgang mit den Steuer- behörden, sowie den einzelnen Anforderungen der chinesischen Steuergesetze. Die durch diese Zusammenarbeit mit LehmanBrown eröffneten Steuerberatungs- möglichkeiten beinhalten beispielsweise folgende Themenkomplexe:

  • Mehrwertsteuer (Value Addet Tax - VAT)
  • Gewerbesteuer
  • Verbrauchssteuern
  • Einfuhrzölle
  • Einkommenssteuer für ausländische Investoren und Unternehmen
  • Einkommenssteuer für Einzelpersonen
  • Hilfsmittelsteuer
  • Steuern auf die Wertsteigerung von Grundstücken
  • Besteuerung städtischer Immobilien
  • Kraftfahrzeug- und Schiffssteuer
  • Stempelgebühren
  • Urkundensteuer
  • Landwirtschaftliche Steuern
Lehman, Lee & Xu - Chinese Law - English Version
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